Hierbei geht es um die Aktivierung, Begleitung, Beschäftigung und Beaufsichtigung von allen pflegebedürftigen Menschen und die Entlastung der pflegenden
Angehörigen.
Wir bieten:
- Betreuungsgruppen
- Einzelbetreuung
- Mobilitätshilfen
- Entlastung bei der Haushaltsführung
Den Entlastungsbetrag zahlt die Pflegekasse zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung.
Nicht ausgeschöpfte Beträge können innerhalb des Kalenderjahres in die Folgemonate übernommen werden. Am Ende des Kalenderjahres können nicht verbrauchte Beträge in
das darauffolgende Halbjahr übertragen werden.